Verkaufs- und Lieferbedingungen

4. Eine nach Vertragsabschluss erfolgte Arbeitskosten- und Materialkostenerhöhung wird im Umfang der Erhöhung an den Kunden weiterberechnet, wenn die Lieferung/Leistung mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll. Gleiches gilt, wenn die Lieferung/Leistung vom Kunden nicht binnen vier Monate nach Vertragsabschluss abgerufen wird oder aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, nicht zu den bei Vertragsabschluss vorgesehenen Bedingungen erfolgen kann. Bei einer Preissteigerung von mehr als 5% kannein nicht kaufmännischer Kunde vom Vertrag zurücktreten.

5. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum und werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Haftung für einen etwaigen Lieferverzug ist ausgeschlossen. Können wir ohne unser Verschulden die Lieferung nicht vornehmen, befreit uns dies von der Lieferpflicht. Wir sind nur Nachlieferung in angemessener Frist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die dann gesondert abgewickelt und berechnet werden.

6. Die Aufträge werden zu jeweils am Tage der Lieferungs-, bzw. Leistungserbringung gültig, gesetzlichen Mehrwertsteuerersatz abgerechnet.

7. Lieferung frei Bausstelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraßen vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.

8. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer oder sonst einer zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, spätesten jedoch ab Fabrik auf den Käufer über. Bei nicht rechtzeitigem Abruf der Ware geht die Gefahr im Augenblick der Lagerung für Rechnung des Käufers auf ihn über. Wir sind berechtigt, Waren, deren
Versandbereitschaft dem Kunden angezeigt wurden, auf dessen Kosten und Gefahr einzulagern oder bei Dritten einlagern zu lassen.

9. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut
werden. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten §§ 377 ff. HGB.

10. Ein Bruchanteil bis 2% der Liefermenge ist technisch nicht vermeidbar, deshalb handelsüblich, und berechtigt daher nicht zur Mängelrüge.

11. Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder mangelfrei Ersatz liefern: bei Fehlschlägen der Nacherfüllung hat unser Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages.

12. Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist für diese Leistungen die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und C vorrangig vor diesen Bedingungen Vertragsgrundlage.

13. Sofern im Geschäftsverkehr mit kaufmännischen Kunden die Aufträge von diesen direkt beim Herstellerwerk bzw. Lieferanten erteilt werden, ohne uns dabei hinzuzuziehen oder unsere fachliche Beratung vorher in Anspruch zu nehmen und die Abrechnung über uns erfolgt, sind Gewährleistungsansprüche bevor sie uns gegenüber erhoben werden, beim Hersteller/Lieferanten geltend zu machen. Wir verpflichten uns, unsere aus einem so begründeten Rechtsverhältnis bestehenden Ansprüche auf Gewährleistung gegen Hersteller
oder Lieferanten an unseren Kunden abzutreten und alle für die Geltendmachung der
Ansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Für die rechtzeitige Geltendmachung der
abgetretenen Ansprüche ist der Kunde selbstverantwortlich. Nur wenn die Durchsetzung der
Gewährleistungsansprüche aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, scheitert, lebt
unsere Gewährleistung auf.

14. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Hergabe von Schecks und/oder Wechsel
bis deren endgültiger Einlösung) unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den
Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt
hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere
Saldoforderungen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu
veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübertragung ist ihm untersagt. Von jeder anderen
Beeinträchtigung der Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
Der Käufer trägt die Kosten der Aufhebung des Zugriffs Dritter. Veräußert der Käufer die von
uns gelieferte Ware, so hat er damit bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus
Warenlieferungen und Leistungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderung
gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten bis zur Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware an uns ab. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Vorbehaltsware
verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die Fertigware. Hierdurch
werden wir unter Ausschluss von § 950 BGB Eigentümer der Fertigware. Die Verarbeitung
wird durch den Käufer für den Verkäufer vorgenommen, ohne dass dem Verkäufer hieraus
Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit Stoffen verschiedener
Vorbehaltseigentümer verarbeitet, erwirbt der Verkäufer des Miteigentum an der neuen Sache
in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet
worden ist.

15. Alle Käufe sind grundsätzlich sofort und ohne jeden Abzug bar zu bezahlen. Abweichung
hiervon bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Rechnungen sind in diesen Fällen
grundsätzlich 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung
kein späterer Fälligkeitstermin angegeben wird.

16. Soweit Skontovereinbart wurde, ist nur der reine Warenwert skontierfähig. Eine Skontozusage
wird hinfällig, wenn der Kunde sich im Rahmen anderweitiger Geschäftsbeziehung zu uns mit
Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet.

17. Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage
stellen, insbesondere wenn ein von ihm übergebener Scheck oder Wechsel nicht eingelöst
wird oder er seine Zahlungen einstellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld aus mit ihm bestehender Geschäftverbindung fällig zu stellen, auch wenn wir Forderungen von uns
gestundet haben.

18. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder unstrittig, d. h. von uns anerkannt sind. Kaufmännische Kunden steht kein
Zurückbehaltungsrecht zu, Im übrigen kann es nur aus demselben Rechtsverhältnis
hergeleitet werden, aus dem unser Anspruch geltend gemacht wird. Dabei wird auf den
einzelnen Auftrag und nicht auf eine evt. Zusammenfassung von Aufträgen in einer Rechnung
abgestellt.

19. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer
Zustimmung. Diskont- und Wechselspesen sowie Kosten trägt der Kunde.
20. Wir sind berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann ist, vom Fälligkeitstage an zahlenden
Kreditkosten, mindestens aber 5% über dem Basiszinssatz, bei Rechtsgeschäften, an denen
ein Verbrauch nicht beteiligt ist, 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die
Geltendmachung weitere Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Pro Mahnung werden
Mahngebühren, nach Mahnstufen gestaffelt, verrechnet.

21. Rechnungen des Verkäufers gelten als erkannt, wenn nicht innerhalb 30 Tagen nach
Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Der Verkäufer wird den Käufer mit jeder
Rechnung hierüber unterrichten.

22. Bei Zufuhr von Waren berechnen wir – je Anlieferung – eine Frachtpauschale . Bei
Kranentladung berechnen wir – je Endladevorgang – eine Kostengebühr. Für Paletten stellen
wir ebenfalls eine Gebühr in Rechnung. Für Mehrwegpaletten, die in einwandfreiem Zustand
frei Lager zurückgegeben werden, schreiben wir den Paletten-Einsatz abzüglich einer
Benutzungsgebühr gut. Die jeweils gültigen Gebührensätze machen wir per Aushang in
unseren Geschäftsräumen bekannt. Änderungen der Gebühren und Kostenpauschalen
behalten wir uns vor.

23. Für Waren, die mit unserem Einverständnis und ungebraucht, unverschmutzt sowie
unbeschädigt zurückgegeben werden, vergüten wir 85% des Warenwertes nach Abzug aller
Frachten und sonstigen Kosten. Vorausgesetzt wird, dass sich die Ware in einem
einwandfreien wieder verwendbaren Zustand befindet. Sonderbestellungen werden nicht
zurückgenommen.

24. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden ist Mitwitz.
(Amtsgericht Kronach).

25. Wir speichern Kundendaten gem. § 23 Bundesdatenschutzgesetz.

26. Wenn einzelne Bestimmungen der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz
oder teilweise nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

27. Wir haften für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungshilfen außer bei der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur für Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.